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Entlassmanagement
Informationen zum Entlassmanagement ab dem 01.10.2017
Der Gesetzgeber hat zuletzt in §39 a Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Vorgaben zum Entlassmanagement in Krankenhäusern veröffentlicht. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene hat diese Vorgaben in einem Rahmenvertrag konkretisiert.
Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 umzusetzen.
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die Dr. Lubos Kliniken die gesetzlichen sowie rahmenvertraglichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen.
Ihre Ansprechpartner:
Almir Telalagic
Tel.: +49 (0)89 92794 – 3000
MO- Fr 09:00 – 19:00 Uhr
SA 10:00 – 14:00 Uhr
So 10:00 – 14:00 Uhr