Navigation

Schnellauswahl

Hauptmenü

Navigation

Schnellauswahl

Hauptmenü

Entlass­management

Informationen zum Entlassmanagement ab dem 01.10.2017

Der Gesetzgeber hat zuletzt in §39 a Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Vorgaben zum Entlassmanagement in Krankenhäusern veröffentlicht. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene hat diese Vorgaben in einem Rahmenvertrag konkretisiert.

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 umzusetzen.

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die Dr. Lubos Kliniken die gesetzlichen sowie rahmenvertraglichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen.

Ihre Ansprechpartner:
Almir Telalagic

Tel.: +49 (0)89 92794 – 3000

MO- Fr 09:00 – 19:00 Uhr

SA 10:00 – 14:00 Uhr

So 10:00 – 14:00 Uhr

Suche

Drücken Sie "Enter" zum Starten der Suche